„Was muss ich tun, um den Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen?“
Welche Schritte müssen getan werden, damit niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden können? Bei Gesprächen mit Neukunden und im Bekanntenkreis ist mir aufgefallen, dass darüber eine große Unsicherheit herrscht. Oft besteht die Befürchtung, dass das eine weitere Hürde im Beantragungsdschungel ist, den Angehörige von Pflegebedürftigen nur zu gut kennen. Wenn ich den Vorgang dann beschreibe, ist mein Gegenüber oft positiv überrascht, wie einfach das abläuft.
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Pflegegrad haben, haben Sie automatisch einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 125 €. Es genügt, wenn Sie mit dem gewünschten Anbieter einen Vertrag abschließen (mit mir zum Beispiel 😉). Die Pflegekasse erhält mit der 1. Abrechnung eine Kopie der von Ihnen und dem Leistungserbringer unterschriebenen Abtretungserklärung (Ausnahmeregeln gelten bei einzelnen Pflegekassen).
Sprechen Sie gerne mich an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Ihre Mirjam Förster
(Bildquelle: S. Förster)